In der Pharmaindustrie wird durch gesetzliche Vorgaben (EU del. VO. 2016/161) in vielen Ländern jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel mit 2D Matrix Codes gekennzeichnet. Die Kennzeichnung mit einem 2D Code, welcher die Artikelnummer, Charge, Verfalldatum und Seriennummer beinhaltet, dient dem Fälschungsschutz verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Es handelt sich teilweise um große Mengen und teilweise um kleine Mengen hochspezialisierter Produkte. Die Daten müssen vom Hersteller in der Datenbank zur Verfügung gestellt werden und bei der Abgabe an den Patienten wird die Seriennummer des Arzneimittels gegen die Datenbank geprüft. Wenn eine Seriennummer nicht existiert oder schon einmal ausgebucht wurde gibt es einen Fälschungsalarm. Das Ziel ist dabei das Eindringen von Fälschungen in die legale Lieferkette zu unterbinden und im Falle eines Falles schnell zu erkennen um Schaden vom Patienten abzuwenden.